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Kranke Kinder gehören nicht in die Kita

Akut Kranke Kinder

Schnupfen, Husten, entzündete Augen, Hautausschlag, Durchfall, Erbrechen oder auch Fieber- wer täglich mit Kindern zu tun hat, kennt diese Symptome zur Genüge ...

 

Doch Achtung! Auch mit eher "harmlosen grippalen Infekten" sollte ihr Kind unsere Einrichtung nicht besuchen. Dies dient zu einem dem Schutz der anderen Kinder, zum anderen, aber auch dem des erkrankten Kindes selbst, da dieses in unserer Betreuung nicht die notwendige Zuwendung, Ruhe und Behandlung erhält, um baldmöglichst wieder gesund werden zu können.

Welche Krankheiten führen zum Ausschluss aus der Betreuung

Konnten sie innerhalb der letzten 48 Stunden bei ihrem Kind Symptome wie Durchfall, Erbrechen oder Fieber verzeichnen, darf es unsere Einrichtung unter keinen Umständen besuchen.

Erkrankt ein Kind während seines Aufenthalts in unserer Einrichtung, bekommt es zum Beispiel hohes Fieber, hustet stark oder erbricht sich, werden wir sie umgehend kontaktieren und ihr Kind muss abgeholt werden.

Fiebernde oder ansteckende Kinder können nicht von uns betreut werden!

Wann ist ein Attest erforderlich?

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind außerdem ansteckende Krankheiten gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2, meldepflichtig und müssen dem Kindergartenpersonal sofort gemeldet werden.

Sollte Ihr Kind mit einer gefährlichen bzw. ansteckenden Krankheiten infiziert haben, kann es unsere Einrichtung erst nach Genesung und nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches ein von ihm ausgehendes Infektionsrisiko ausschließt, wieder besuchen. (Norovirus, Masern, Mumps, Röteln, Läuse, Hand-Mund-Fuß Krankheit, Influenza, Bindehautentzündung)

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